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   AG Bonn, 24.07.2008 - 18 C 23/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,41715
AG Bonn, 24.07.2008 - 18 C 23/08 (https://dejure.org/2008,41715)
AG Bonn, Entscheidung vom 24.07.2008 - 18 C 23/08 (https://dejure.org/2008,41715)
AG Bonn, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 18 C 23/08 (https://dejure.org/2008,41715)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rückkaufswert, Zillmerverfahren, Überschussbeteiligung, Abschlusskosten, AVB, Produktbedingungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rückkaufswert, Zillmerverfahren, Überschussbeteiligung, Abschlusskosten, AVB, Produktbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch eines Versicherten bzgl. der fondsgebundenen Lebensversicherung besteht nicht ohne Verstoß gegen das Transparenzgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus AG Bonn, 24.07.2008 - 18 C 23/08
    Die Grundsätze des BGH aus der Entscheidung vom 12.10.2005 (Az. IV ZR 162/03) seien hier anwendbar, weil die AVB der Beklagten die Produktbedingungen unwirksam seien.

    Die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch und einen Zahlungsanspruch nach den Grundsätzen, die der BGH (BGH, Urteil vom 12.10.2005, Az. IV ZR 177/03, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 12.10.2005, Az. IV ZR 162/03, zitiert nach juris) entwickelt hat - mit diesen Grundsätzen wird auch der Zahlungsanspruch und damit auch der Auskunftsanspruch vonseiten des Klägers begründet -, liegen nicht vor.

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 321/05

    Klauselersetzung und Mindestrückkaufwert bei einer fondsgebundenen

    Auszug aus AG Bonn, 24.07.2008 - 18 C 23/08
    Diese mit Blick auf die Kapitallebensversicherung aufgestellten Grundsätze sind auch im Falle der fondsgebundenen Lebensversicherung zur Anwendung zu bringen (BGH, Urteil vom 26.09.2007, Az. IV ZR 321/05).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus AG Bonn, 24.07.2008 - 18 C 23/08
    Insbesondere müssen auch die AVB selbst in den Grundsätzen auf die Nachteile des Versicherungsnehmers hinweisen, die ihm durch den Ansatz sämtlicher Abschlusskosten schon zu Beginn der Vertragslaufzeit entstehen (BGH, Urteil vom 09.05.2001, Az. IV ZR 138/99).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus AG Bonn, 24.07.2008 - 18 C 23/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt es im Hinblick auf das Transparenzgebot darauf an, ob die Formulierung der Versicherungsbedingungen für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer verständlich sind und ob sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 141, 137, 143).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 177/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus AG Bonn, 24.07.2008 - 18 C 23/08
    Die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch und einen Zahlungsanspruch nach den Grundsätzen, die der BGH (BGH, Urteil vom 12.10.2005, Az. IV ZR 177/03, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 12.10.2005, Az. IV ZR 162/03, zitiert nach juris) entwickelt hat - mit diesen Grundsätzen wird auch der Zahlungsanspruch und damit auch der Auskunftsanspruch vonseiten des Klägers begründet -, liegen nicht vor.
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